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Impressum

Fragen und Antworten zur Kamera Versicherung

  • Wer ist Versicherungsträger bei Kameraschutz24?
    Die AXA Versicherung AG mit Hauptsitz in Köln.

  • Wie lange läuft der Kameraschutz24-Vertrag?
    Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate und ist danach monatlich kündbar. Die maximale Laufzeit ist 60 Monate.

  • Was erhalte ich nach Abschluss von Kameraschutz24?
    Sie erhalten eine Versicherungspolice, die Vertragsbedingungen, Verbraucher-Infos, Kontakt-Informationen, sowie Infos zur Schadenregulierung.

  • Wie zahle ich die Prämie zu Kameraschutz24?
    Immer monatlich zum 1. im Lastschriftverfahren.

  • Wann beginnt der Versicherungsschutz?
    Der Versicherungsschutz beginnt bei erfolgreichem Einzug der ersten Prämie zu dem in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitpunkt.

  • Was muss ich tun, wenn mein im Kameraschutz24 versichertes Gerät gestohlen wurde, bzw. defekt ist?
    Sie melden den Schadenfall sofort per Brief, Fax, eMail oder telefonisch. Die Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie mit den Versicherungsunterlagen. Bei Schadenmeldung wird Ihnen dann die weitere Vorgehensweise mitgeteilt.

  • Muss ich die Transportkosten für die Einsendung meines defekten Gerätes tragen?
    Nein, die Transportkosten werden von uns mittels eines speziellen Paketservices übernommen. Gerne informieren Sie sich hierüber direkt bei einem unserer Support-Mitarbeiter.

  • Wie lange dauert eine Reparatur im Schadenfall?
    Nach Eingang des Gerätes beim Service-Partner wird Ihr Gerät schnellstmöglich repariert und Ihnen wieder zur Verfügung gestellt.

  • Gilt der Kameraschutz24 auch für ein verloren gegangenes Gerät?
    Wenn das Gerät gestohlen wurde (abhängig vom abgeschlossenen Versicherungs-Paket) oder einen Totalschaden erlitten hat, bekommen Sie über die Versicherung ein Gerät gleichen Typs. Sollte es das Gerät am Markt nicht mehr geben, erhalten Sie ein gleichwertiges (technisch vergleichbares) Gerät. Eine Barauszahlung ist in keinem Fall möglich. Sinn der Versicherung ist es, den vorherigen "Zustand" wiederherzustellen.

  • Was passiert im Falle eines Diebstahls oder wenn mein Gerät einen Totalschaden hat? Bekomme ich einen Geldersatz oder ein neues Gerät? Was ist, wenn es das Gerät gar nicht mehr gibt?
    Wenn das Gerät gestohlen wurde (abhängig vom abgeschlossenen Versicherungs-Paket), bekommen Sie über die Versicherung ein Gerät gleichen Typs. Sollte es das Gerät am Markt nicht mehr geben, erhalten Sie ein gleichwertiges (technisch vergleichbares) Gerät. Eine Barauszahlung ist in keinem Fall möglich. Sinn der Versicherung ist es, den vorherigen "Zustand" wiederherzustellen.

  • Läuft mein Kameraschutz24-Vertrag automatisch nach 1 Jahr aus?
    Nein, der Vertrag verlängert sich nach der 12monatigen Mindestlaufzeit automatisch von Monat zu Monat. Die maximale Laufzeit beträgt jedoch 60 Monate; anschließend endet der Vertrag automatisch.

  • Kann ich innerhalb der Vertragslaufzeit das Gerät wechseln?
    Ja! Geregelt ist der Gerätewechsel innerhalb unserer AVB. Sie müssen den Gerätewechsel schriftlich mitteilen und erhalten dann, wenn eine Aktualisierung des Schutzbriefes möglich ist, eine neue/aktualisierte Versicherungsbestätigung mit den aktuellen Daten des Versicherungsgegenstandes.
  • Muss ich noch sonstige Zusatzkosten (Abschlussgebühr etc.) tragen?
    Nein, es fallen nur die monatlichen Versicherungsprämien für das von Ihnen abgeschlossene Versicherungs-Paket an.